Zollernalb Klinikum

News

27. Februar 2023

Aufgrund der stabilen Infektionslage laufen zum 1. März fast alle Test- und Maskenpflichten aus.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner Pressemitteilung vom 14. Februar 2023 angekündigt, dass die Nachweispflicht eines negativen Corona-Tests ab dem 01. März 2023 für Gesundheitseinrichtungen entfällt.

Damit wird die Beendigung der Nachweispflicht vom ursprünglich geplanten Ende am 08. April 2023 auf den 01. März 2023 vorgezogen.

Dies bedeutet für das Zollernalb Klinikum, dass zum 1. März die Testpflicht

  • für alle Mitarbeiter des Klinikums
  • für alle Besucher
  • für die Gebärenden im Kreißsaal und deren Begleiter
  • für alle ambulanten Patienten einschließlich
  • der Patienten des AOPs

beendet ist.

An der Maskenpflicht hält das Bundesministerium für Gesundheit zumindest für die Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen noch bis einschließlich 07.04.2023 fest.