Zollernalb Klinikum

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30. November 2021

Die Auswirkungen der Covid-Pandemie im Zollernalbkreis steigen kontinuierlich an. Analog dazu verzeichnet das Zollernalb Klinikum einen deutlichen Anstieg der COVID-19 Patienten. Stand 30.11.2021 befinden sich insgesamt 63 Patienten in stationärer Behandlung, davon werden elf Patienten intensivmedizinisch betreut.

Das Zollernalb Klinikum reagiert nun auf die zunehmend angespannte Situation. Elektive, also geplante Operationen, Eingriffe und Behandlungen müssen aufgrund der Lage ab sofort verschoben, sofern eine Beeinträchtigung - deren Durchführung nicht zeitkritisch ist - vermieden werden kann. Die Verschiebung gilt ausdrücklich nicht für Notfälle.

Die Patienten, deren Termin verschoben werden muss, werden rechtzeitig von der entsprechenden Abteilung kontaktiert, dabei achten wir sehr darauf, dass kein medizinischer Nachteil entsteht. Das Klinikum bittet alle Betroffenen um Verständnis.

„Als Grund- & Regelversorger haben wir den Versorgungsauftrag für unsere Region“, so Dr. Gerhard Hinger, Vorsitzender Geschäftsführer. „Oberstes Ziel ist, die Patientenversorgung aufrecht zu erhalten. Dazu gehört neben der personalintensiven Betreuung der COVID-Patienten auch die Notfallversorgung und die Behandlung von zeitkritischen Erkrankungen, wie z. B. Herzinfarkt und Schlaganfall und Unfälle.“

Medizinisch dringliche Eingriffe und Behandlungen, wie z. B. bei Tumorpatienten, werden selbstverständlich weiterhin sichergestellt.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich aufgerufen, bei typischen Symptomen für schwerwiegende Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfalls, sofort den Rettungsdienst unter 112 zu verständigen oder das Krankenhaus aufzusuchen.

Auch in der Geburtshilfe brauchen sich die Frauen keine Sorgen zu machen: Die Betreuung rund um Geburt und Schwangerschaft ist wie gewohnt gewährleistet.

Damit der Krankenhausbetrieb weiterhin sicher gewährleistet werden kann, bitte wir alle Personen die das Klinikum betreten sich strikt an die Hygiene- und Testvorschriften zu halten. Dies gilt in besonderer Weise auch für das Tragen von Mund-Nasen-Masken im gesamten Klinikum. Der Mund-Nasen-Schutz muss auch von Besuchern während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus getragen werden, also auch in den Krankenzimmern im Kontakt mit der besuchten Person.