Zollernalb Klinikum

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14. Juni 2021

Nachdem die Inzidenzzahlen im Zollernalbkreis nun auch dem bundesweiten rückläufigen Trend gefolgt sind und sich die Patientenzahlen mit einer SARS CoV-2 Infektion deutlich reduzierten, können wieder Besucher unter bestimmten Auflagen ab Montag, 14.06.2021 im Zollernalb Klinikum zugelassen werden.

Für den gesamten Klinikaufenthalt wird pro Patient eine feste Besuchsperson bestimmt. Der Besuch ist während der Besuchszeit von täglich 14 bis 18 Uhr auf 30 Minuten beschränkt.
Es gelten die „3Gs“: getestet, geimpft, genesen.
Die Besucher müssen einen aktuellen Schnelltest vorlegen. Ein bereits vorhandenes Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden (bei Antigentests) sein.
Um das Personal an den Eingängen zu entlasten wird darum gebeten, möglichst einen Schnelltest an den bekannten Teststationen vorzunehmen (Überblick der Teststationen gibt es beim Landratsamt unter www.zollernalbkreis.de).
Die Testung kann – wenn nicht anders möglich - auch im Klinikum vorgenommen werden. Je nach Besucheraufkommen ist hier mit Wartezeiten zu rechnen.
Vollständig geimpfte (14 Tage nach der Zweitimpfung) und genesene Personen müssen den entsprechenden Nachweis vorlegen.
Ausgenommen von den neuen Regelungen sind die Covid-Station und die Intensivstation.
Bei der Klinik für Geburtshilfe bleiben die bisherigen Regelungen erhalten. Weiterhin ist eine Person zur Geburtsbegleitung erlaubt.
Auf der Neugeborenen-Station gelten ebenfalls die Besuchszeiten von 14 – 18 Uhr. Es ist nur ein festgelegter Besucher während des gesamten Klinikaufenthalts erlaubt.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist im gesamten Klinikum, auch in den Patientenzimmern, für alle Besucher vorgeschrieben.
Weitere Infos unter www.zollernalb-klinikum.de.