Zollernalb Klinikum

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10. Dezember 2020

Leider sind wir aufgrund der aktuellen Entwicklungen, steigende Patientenzahlen und Erkrankungszahlen bei den MitarbeiterInnen nun gezwungen, strengere Schutzmaßnahmen durchzuführen. Der Eintrag des Virus von außerhalb ist eines der Hauptprobleme. Aus diesem Grund gelten ab Freitag, 11.12.2020, 18:30 Uhr wieder die strengen Besucherregelungen wie in der ersten Phase der Corona-Pandemie. Dies bedeutet, dass allgemeine Besuche in der Regel nicht mehr stattfinden können.

Besucher-Einschränkung ab 11.12.2020

Die Zahl der COVID-19-Fälle in Deutschland steigt erneut weiter an. „Wir müssen weitgehende Maßnahmen zur Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung ergreifen, um das Klinikum langfristig handlungsfähig zu halten“, so Dr. Gerhard Hinger, Vorsitzender Geschäftsführer des Zollernalb Klinikums.

Besonders schutzbedürftig sind Patienten, die häufig unter schwerwiegenden Erkrankungen leiden und damit zu den Risikogruppen gehören. Ebenso bedeutend ist der Schutz unserer Mitarbeiter, da diese für die Versorgung erkrankter Personen - unabhängig von COVID -19 - dringend weiter benötigt werden.

Zum Schutz von Patienten und MitarbeiterInnen vor dem Corona Virus wurde bereits im Frühjahr eine Gruppe aus Experten verschiedener Bereiche gebildet. Die sogenannte „Corona Task Force“ des Zollernalb Klinikums hat gestern am späten Nachmittag in einer Dringlichkeitssitzung folgende Maßnahmen beschlossen:

Entgegen den Beschlüssen vieler anderer Kliniken, hat das Zollernalb Klinikum versucht, diese Besuchereinschränkungen so moderat wie möglich zu halten. Leider sind wir aufgrund der aktuellen Entwicklungen, steigende Patientenzahlen und Erkrankungszahlen bei den MitarbeiterInnen nun gezwungen, strengere Schutzmaßnahmen durchzuführen. Der Eintrag des Virus von außerhalb ist eines der Hauptprobleme. Aus diesem Grund gelten ab Freitag, 11.12.2020, 18:30 Uhr wieder die strengen Besucherregelungen wie in der ersten Phase der Corona-Pandemie. Dies bedeutet, dass allgemeine Besuche in der Regel nicht mehr stattfinden können.

In besonderen Ausnahmefällen, z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung, bei an Demenz erkrankten Patienten, zur Begleitung eines erkrankten Kindes oder Geburtsbegleitung, kann nach telefonischer Abklärung mit den zuständigen Bereichen über begründete Ausnahmen entschieden werden.

Patienten mit ambulanten Terminen ohne dringende medizinische Notwendigkeit sollen ihren Termin wenn möglich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

Folgende Services werden für Patienten und ihren Angehörigen zur Kontaktaufnahme bzw. Austausch wiederaufgenommen bzw. fortgeführt:

  • Telefonische Sprechzeiten der Ärzte (siehe Anhang): Während der angegebenen Sprechstunden können sich die Angehörigen über den Zustand des Patienten informieren.
  • Gepäckservice: Das Zollernalb Klinikum hat an beiden Standorten, Albstadt und Balingen, jeweils an den Informationen einen Service eingerichtet, um persönliche Gegenstände zu den Patienten auf die Stationen zu bringen. Wenn Verwandte ihren Angehörigen im Klinikum gerne etwas bringen möchten, kann es bei uns abgegeben werden.

Wichtig ist, dass das Gepäck oder das „Mitbringsel“ mit folgenden Informationen beschriftet ist:

Name, Vorname des Patienten, Station, wenn möglich Zimmernummer des Patienten, Absender.

  • Telefonische Hebammensprechstunde: Für Frauen ab der 36. Schwangerschaftswoche wird eine Hebammensprechstunde zur Geburtsanmeldung und zur Abklärung aller für sie wichtigen Fragen rund um die Geburt angeboten. Eine Anmeldung zur Geburt ist zwar nicht zwangsläufig notwendig, erleichtert aber die Aufnahme im Kreißsaal. Unseren Hebammen können so vorab die Anamnese erheben und es können alle individuellen Wünsche und Vorstellungen besprochen werden. Terminvereinbarung: Di & Do | 15 – 18 Uhr | Fon: 07433 9092-2530
  • Es ist weiterhin eine Person zur Begleitung bei der Geburt erlaubt. Dies gilt nicht für Voruntersuchungen, Vorstellungen vor der Geburt oder sonstige Termine. Auf der Wochenbettstation sind die Besuchszeiten von 14 Uhr bis 18 Uhr eingeschränkt. Es darf einmalig eine Person bestimmt werden, die während des gesamten Aufenthalts täglich zu den Besuchszeiten ins Klinikum kommen darf.
  • Das Klinikum ermöglicht die kostenlose Nutzung der Patiententelefone am Bett für ankommende Anrufe. Bitte lassen Sie sich die Telefonnummer vom Pflegepersonal geben, damit Sie den betreffenden Patienten direkt anwählen können. Die Patienten können sich an das Pflegepersonal wenden.
  • Über den Grußkartenservice auf der Website (https://www.zollernalb-klinikum.de/patienten-besucher/grusskartenservice/) können den Patienten liebe Worte und Grüße direkt ans Patientenbett geschickt werden.

Unser Bestreben liegt darin, die medizinisch notwendige Behandlung und insbesondere die Notfallversorgung lückenlos aufrecht zu erhalten. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Leistungen, Aufenthalte und Service, die nicht dringend medizinisch notwendig sind, einschränken müssen.

Selbstverständlich steht Ihnen das Zollernalb Klinikum auch über die Feiertage für die notwendige medizinische Versorgung zur Verfügung.