Seit Aufhebung der aktuellen Schutzmaßnahmen hält das Zollernalb Klinikum an strengeren Zutrittskontrollen fest. So soll auch weiterhin die 3G+ Regel bestehen bleiben.
„Wir fühlen uns in unserem Vorgehen bestätigt“, erklärt Manfred Heinzler (kaufmännischer Geschäftsführer). „Wir möchten Besuche für unsere Patienten ermöglichen, aber es ist leider keine Seltenheit, dass wir Personen mit einem positiven Testergebnis (bis zu 18 in einer Woche an einem Standort) herausfiltern, die natürlich eine Ansteckungsgefahr für Patienten und Beschäftigte darstellen. “, ergänzt er.
Die Maßnahmen dienen dem Schutz von Klinikmitarbeiterinnen & -mitarbeitern sowie dem Schutz von Patientinnen und Patienten.
Aktuelle Regelungen:
Sondergenehmigungen gibt es in besonderen Ausnahmefällen, z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung, bei an Demenz erkrankten Patienten, zur Begleitung eines erkrankten Kindes oder Geburtsbegleitung.
Es wird nach telefonischer Abklärung mit dem zuständigen Arzt über begründete Ausnahmen entschieden.
Besonders hervorheben möchten wir, dass die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske im Klinikum durch Rechtsverordnung vorgeschrieben ist. Es gilt in allen Gebäuden die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, ausdrücklich auch in den Patientenzimmern.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.zollernalb-klinikum.de/corona/