Auf Grundlage der aktuellen Situation hat die Geschäftsführung des Zollernalb Klinikums entschieden, dass die geltenden Zugangsregelungen bis zum 24.04.2022 verlängert werden.
Nach wie vor gehört die Region Zollernalb zu einer der am meisten von der Omikron-Welle betroffenen Landesteile. Dementsprechend liegt das Zollernalb Klinikum weiterhin in der Spitzengruppe der Krankenhäuser mit vielen COVID-Patienten. Zum Schutz der Patienten und Beschäftigten werden die bisherigen Regelungen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung verlängert.
Aktuelle Regelungen:
Sondergenehmigungen gibt es in besonderen Ausnahmefällen, z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung, bei an Demenz erkrankten Patienten, zur Begleitung eines erkrankten Kindes oder Geburtsbegleitung.
Es wird nach telefonischer Abklärung mit dem zuständigen Arzt über begründete Ausnahmen entschieden.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Patienten und Mitarbeitern.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.zollernalb-klinikum.de/corona/