Besucher-Einschränkung ab 11.12.2020
Die Zahl der COVID-19-Fälle in Deutschland steigt erneut weiter an. „Wir müssen weitgehende Maßnahmen zur Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung ergreifen, um das Klinikum langfristig handlungsfähig zu halten“, so Dr. Gerhard Hinger, Vorsitzender Geschäftsführer des Zollernalb Klinikums.
Besonders schutzbedürftig sind Patienten, die häufig unter schwerwiegenden Erkrankungen leiden und damit zu den Risikogruppen gehören. Ebenso bedeutend ist der Schutz unserer Mitarbeiter, da diese für die Versorgung erkrankter Personen - unabhängig von COVID -19 - dringend weiter benötigt werden.
Zum Schutz von Patienten und MitarbeiterInnen vor dem Corona Virus wurde bereits im Frühjahr eine Gruppe aus Experten verschiedener Bereiche gebildet. Die sogenannte „Corona Task Force“ des Zollernalb Klinikums hat gestern am späten Nachmittag in einer Dringlichkeitssitzung folgende Maßnahmen beschlossen:
Entgegen den Beschlüssen vieler anderer Kliniken, hat das Zollernalb Klinikum versucht, diese Besuchereinschränkungen so moderat wie möglich zu halten. Leider sind wir aufgrund der aktuellen Entwicklungen, steigende Patientenzahlen und Erkrankungszahlen bei den MitarbeiterInnen nun gezwungen, strengere Schutzmaßnahmen durchzuführen. Der Eintrag des Virus von außerhalb ist eines der Hauptprobleme. Aus diesem Grund gelten ab Freitag, 11.12.2020, 18:30 Uhr wieder die strengen Besucherregelungen wie in der ersten Phase der Corona-Pandemie. Dies bedeutet, dass allgemeine Besuche in der Regel nicht mehr stattfinden können.
In besonderen Ausnahmefällen, z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung, bei an Demenz erkrankten Patienten, zur Begleitung eines erkrankten Kindes oder Geburtsbegleitung, kann nach telefonischer Abklärung mit den zuständigen Bereichen über begründete Ausnahmen entschieden werden.
Patienten mit ambulanten Terminen ohne dringende medizinische Notwendigkeit sollen ihren Termin wenn möglich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Folgende Services werden für Patienten und ihren Angehörigen zur Kontaktaufnahme bzw. Austausch wiederaufgenommen bzw. fortgeführt:
Wichtig ist, dass das Gepäck oder das „Mitbringsel“ mit folgenden Informationen beschriftet ist:
Name, Vorname des Patienten, Station, wenn möglich Zimmernummer des Patienten, Absender.
Unser Bestreben liegt darin, die medizinisch notwendige Behandlung und insbesondere die Notfallversorgung lückenlos aufrecht zu erhalten. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Leistungen, Aufenthalte und Service, die nicht dringend medizinisch notwendig sind, einschränken müssen.
Selbstverständlich steht Ihnen das Zollernalb Klinikum auch über die Feiertage für die notwendige medizinische Versorgung zur Verfügung.